DCNH-LEISTUNGSPRÜFUNGSORDNUNG FÜR SCHLITTENHUNDE

 

die Leistungsprüfung berechtigt auf VDH Ausstellungen zum Start in der Gebrauchshundeklasse



Gespann Margrit Mader Gernzlandtour I  2006

I. Abschnitt  

1.1.    Diese Leistungsprüfungsordnung gilt für alle Schlittenhunderassen.


1.2.    Zur Förderung der Zucht sollten alle zur Zucht verwendeten Hunde die Prüfung ablegen, sie beruht jedoch auf freiwilliger Basis.


1.3.    Zu Beginn der Leistungsprüfung müssen die zu prüfenden Hunde mindesten 18 Monate alt sein und für sie muss ein HD-Gutachten nach den Bestimmungen der Zuchtordnung vorliegen. Hunde mit HD-D und HD-E werden zur Leistungsprüfung nicht zugelassen

1.4.    Die Hunde können bei der Prüfung auch von anderen Personen als dem/r Hundehalter/-in geführt werden.

II. Abschnitt

2.1.    Die Leistungsprüfung muss auf die rassespezifischen Merkmale der Schlittenhunde abgestellt sein.


2.2.    Die rassespezifischen Merkmale der Schlittenhunde, die wir als Zuchtverein entsprechend dem Standard zu fördern haben, sind Kraft, Ausdauer, Widerstandsfähigkeit, Genügsamkeit, Führigkeit und ein nicht aggressives Verhalten, nicht aber die Fähigkeit zu Höchstgeschwindigkeit.


2.3.    Die bei der ZZL beurteilten Merkmale können hier unberücksichtigt bleiben.


III. Abschnitt

3.1.    Der DCNH sollte gewährleisten, dass die Prüfungen flächendeckend über ganz Deutschland angeboten werden.

3.2.    Die Landesverbände sind aufgefordert, ähnlich dem Angebot an
Zuchtzulassungen, auch ein Angebot an Leistungsprüfungen anzubieten.

3.3.    Die Durchführung der Leistungsprüfung liegt in der Verantwortung des/r Touren- und Rennleiters/-in. Einschränkungen im Temperaturbereich werden

analog der DCNH - Rennordnung übernommen.

3.4.    Die Prüfungskilometer können auf allen Middle Distance (MD), Longtrail (LT) und Touren (TU) im In- und Ausland innerhalb einer Saison zurückgelegt werden. Als Saison zählt die Zeit vom 1. September – 30. April. Bei     Prüfungskilometern, die außerhalb einer Saison abgelegt werden, ist in begründeten Einzelfällen eine Genehmigung vom Leiter des FB einzuholen. Die Touren müssen rechtzeitig beim DCNH FB Leiter Schlittenhunde angemeldet und öffentlich ausgeschrieben werden.         

Die Prüfungskilometer für Sprint (SP) können innerhalb von 12 Monaten, Beginn hierbei ist der Zeitpunkt der abgelegten ersten gültigen Prüfungsveranstaltung, zurückgelegt werden. Die Prüfungskilometer sind entweder auf SP, MD oder nur    auf LT/ Touren abzulegen. Die abgelegten Kilometer auf  einem Vielseitigkeitslauf  können bei allen Disziplinen dazu gerechnet werden

3.5.    Für alle Disziplinen gilt: Eine Bescheinigung des/r verantwortlichen Leiters/in oder einer vom DCNH beauftragten Person, dass die zu prüfenden Hunde an der Veranstaltung teilgenommen haben. Dieses Formblatt für jeden Hund einzeln kann bei dem/r Sportobmann/-frau angefordert werden.

Als Nachweis über die eingehaltenen Zeitvorgaben bei Sprint und Middle Distance wird die offizielle Endergebnisliste des Veranstalters anerkannt.

3.6.  Das DCNH - Formblatt über die bescheinigten Kilometer, die Endergebnisliste, die Originalahnentafel bzw. -Registerpapiere; ggf. die ausgewertete HD-Bescheinigung werden zusammen bei der/dem Sportobfrau/-mann zur Anerkennung eingereicht.

IV. Abschnitt

4. l.    Prüfungsstufe 1: Für das Erreichen müssen 100 km ausschließlich bei Sprintrennen oder 200 km bei MD, LT, Touren und evt. Sprint ohne jegliche Zeitvorgaben zurückgelegt werden.

4.1.1.   Bei den Prüfungskilometern von LT und Touren müssen folgende Gewichte auf dem Schlitten oder Wagen mitgeführt werden:

Gespanne -       8 kg pro Hund, max. 70 kg pro Schlitten

Pulka - 15 kg für jeden Rüden und 10 kg für jede Hündin.

Das Gewicht des Gefährts wird mitgerechnet. Reduzierung des Gewichtes kann aus wichtigen Gründen durch den/die Rennleiter/-in erfolgen.

Die Durchschnittsgeschwindigkeit für alle Schlittenhunderassen darf nicht mehr unter 10 km/h liegen. Durch den Rennleiter/-in / Tourengastgeber/-in zu begründende Ausnahmen sind möglich. Die Entscheidung des Tourengastgebers oder des Rennleiters ist bindend.

4.2.   Prüfungsstufe 2: Für das Erreichen müssen 150 km ausschließlich bei Sprintrennen oder 400 km bei MD, LT, Touren und evt. SP zurückgelegt werden. Darüber hinaus müssen die Bedingungen der Punkte: 4.2.1., 4.2.2.und 4.2.3. erfüllt werden, wobei gilt, dass eine schnellere Geschwindigkeit zu keiner besseren Einstufung führt. Eine Unterschreitung der Mindestdurchschnittsgeschwindigkeit bedeutet jedoch, dass die bei dieser Veranstaltung gefahrenen Kilometer nicht in die Wertung kommen.

4.2.1     Für den Bereich Sprint haben die Teilnehmer / -innen mit ihren Gespannen der Rasse Siberian Husky eine Durchschnittsgeschwindigkeit von min. 15 km/h, mit allen anderen Rassen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von min. 12 km/h zu erbringen.

4.2.2.    Für den Bereich Middle Distance haben die Teilnehmer / -innen mit ihren Gespannen mit der Rasse Siberian Husky eine Durchschnittsgeschwindigkeit von min. 12 km/h, mit allen anderen Rassen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von min. 10 km/h zu erbringen.

4.2.3.    Für den Bereich Longtrail und Touren gilt der Punkt 4.1.1.

4.3.      Die Prüfungsstufe 3 wird von geeigneten und vom DCNH ausgebildeten Prüfer / -innen durchgeführt. Der/die Prüfer / -in bestimmt den Prüfort und prüft auf einer ca. 20 km langen Strecke entweder als Mitfahrer / -in oder begleitend mit seinem / ihrem eigenen Gespann 1 bis 2 oder mit einem/r zusätzlichen Prüfer / -in 3 bis 4 Gespanne. Fährt der/die Prüfer / -in nicht mit, gelten die unter Punkt 4.1.1. genannten Bedingungen.


4.3.1.    Dabei werden alle oder einzelne Schlittenhunde, die die Prüfungsstufe 2 abgelegt haben, nach einem von der ESpoKo verabschiedeten Bewertungskatalog geprüft werden. Die Anzahl der Einzelprüfungen ist dem/der Prüfer / -in          freigestellt. Sie sollte jedoch nicht unter 13 liegen. Die Bewertung erfolgt nach allgemeinen und besonderen Kriterien. Die Bewertungsskala reicht von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend).

Zum Bestehen der Prüfungsstufe 3
muss der zu prüfende Hund mindestens die Prüfungsnote 4,0 erreicht haben. Die Position des Hundes im Gespann wird in der Bewertung berücksichtigt.


4.3.2.    Anforderung an den Prüfer

Zur Ablegung der Prüfung als Leistungsprüfer müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

 - er muss den Nachweis erbringen, dass er 5 Jahre aktiven Sport, im Schlittenhundebereich betrieben hat oder alternativ Hunde hat, mit welchem er mindestens die LP 2 abgelegt hat.

 - geeignete Anwärter als Tourenprüfer werden von den Sportwarten der LV ausgesucht und vorgeschlagen.

 - nach absolvierten Tourenprüferseminar und der Durchführung eines praktischen Teils werden die Prüfungsanwärter durch den FB – Leiter ernannt.

 

V. Abschnitt

5.1.   Die Zucht mit Hunden, die die Leistungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, wird gefördert.

5.3.    Für die einzelnen Prüfungsstufen werden Zertifikate ausgestellt.


5.4.   Die erreichte Stufe der Elterntiere wird in den Ahnentafeln / Registerpapieren der Nachkommen wie folgt vermerkt:

LP 1 Sprint und LP 2 Sprint – für ausschließlich auf Sprintrennen zurückgelegten Kilometern – und

LP 1 bzw. LP 2 für alle anderen Bereiche, jedoch nicht rückwirkend.


5.5.  Die Ahnentafeln bzw. Registerpapier für Welpen aus dieser Leistungszucht sollen auf blauem Papier gedruckt werden.


5.6.   Um den Züchtern einen guten Überblick für die Auswahl geeigneter Zuchtpartner ihres Hundes zu bieten, werden die abgelegten Prüfungen mit dem ZZL -Bericht im ZZL - Buch veröffentlicht.

 

Verabschiedet bei der DCNH - Hauptversammlung am 28.06.1998

 

Artikel bereit gestellt von Rüdiger Hugo, vom DCNH Fachbereich Schlittenhunde


Gespann Rüdiger Hugo, Grenzlandtour I, 2007

 

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