DCNH-LEISTUNGSPRÜFUNGSORDNUNG
FÜR SCHLITTENHUNDE
die
Leistungsprüfung berechtigt auf VDH Ausstellungen zum Start in der
Gebrauchshundeklasse

Gespann Margrit Mader
Gernzlandtour I 2006
I.
Abschnitt
1.1. Diese Leistungsprüfungsordnung gilt für alle
Schlittenhunderassen.
1.2. Zur
Förderung der Zucht sollten alle zur Zucht verwendeten Hunde die Prüfung
ablegen, sie beruht jedoch auf freiwilliger Basis.
1.3. Zu
Beginn der Leistungsprüfung müssen die zu prüfenden Hunde
mindesten 18 Monate alt sein und für sie muss ein HD-Gutachten nach
den Bestimmungen der Zuchtordnung vorliegen. Hunde mit HD-D und HD-E
werden zur Leistungsprüfung nicht zugelassen
1.4. Die Hunde können bei der Prüfung auch von anderen Personen
als dem/r Hundehalter/-in geführt werden.
II.
Abschnitt
2.1. Die Leistungsprüfung muss auf die rassespezifischen Merkmale
der Schlittenhunde abgestellt sein.
2.2. Die
rassespezifischen Merkmale der Schlittenhunde, die wir als
Zuchtverein entsprechend dem Standard zu fördern haben, sind Kraft,
Ausdauer, Widerstandsfähigkeit, Genügsamkeit, Führigkeit und ein
nicht aggressives Verhalten, nicht aber die Fähigkeit zu Höchstgeschwindigkeit.
2.3. Die
bei der ZZL beurteilten Merkmale können hier unberücksichtigt
bleiben.
III.
Abschnitt
3.1. Der DCNH sollte gewährleisten, dass die Prüfungen flächendeckend
über ganz Deutschland angeboten werden.
3.2. Die
Landesverbände sind aufgefordert, ähnlich dem Angebot an
Zuchtzulassungen, auch ein Angebot an Leistungsprüfungen
anzubieten.
3.3. Die Durchführung der Leistungsprüfung liegt in der
Verantwortung des/r Touren- und Rennleiters/-in. Einschränkungen im
Temperaturbereich werden
analog
der DCNH - Rennordnung übernommen.
3.4. Die
Prüfungskilometer können auf allen Middle Distance (MD), Longtrail
(LT) und Touren (TU) im In- und Ausland innerhalb einer Saison zurückgelegt
werden. Als Saison zählt die Zeit vom 1. September – 30. April.
Bei Prüfungskilometern, die außerhalb einer Saison
abgelegt werden, ist in begründeten Einzelfällen eine Genehmigung
vom Leiter des FB einzuholen. Die Touren müssen rechtzeitig beim
DCNH FB Leiter Schlittenhunde angemeldet und öffentlich
ausgeschrieben werden.
Die
Prüfungskilometer für Sprint (SP) können innerhalb von 12
Monaten, Beginn hierbei ist der Zeitpunkt der abgelegten ersten gültigen
Prüfungsveranstaltung, zurückgelegt werden. Die Prüfungskilometer
sind entweder auf SP, MD oder nur
auf LT/ Touren abzulegen. Die abgelegten Kilometer auf
einem Vielseitigkeitslauf
können
bei allen Disziplinen dazu gerechnet werden
3.5. Für alle Disziplinen gilt: Eine Bescheinigung des/r
verantwortlichen Leiters/in oder einer vom DCNH beauftragten Person,
dass die zu prüfenden Hunde an der Veranstaltung teilgenommen
haben. Dieses Formblatt für jeden Hund einzeln kann bei dem/r
Sportobmann/-frau angefordert werden.
Als
Nachweis über die eingehaltenen Zeitvorgaben bei Sprint und Middle
Distance wird die offizielle Endergebnisliste des Veranstalters
anerkannt.
3.6. Das DCNH - Formblatt über die bescheinigten Kilometer, die
Endergebnisliste, die Originalahnentafel bzw. -Registerpapiere; ggf.
die ausgewertete HD-Bescheinigung werden zusammen bei der/dem
Sportobfrau/-mann zur Anerkennung eingereicht.
IV.
Abschnitt
4.
l. Prüfungsstufe
1: Für das Erreichen müssen 100 km ausschließlich bei
Sprintrennen oder 200 km bei MD, LT, Touren und evt. Sprint ohne
jegliche Zeitvorgaben zurückgelegt werden.
4.1.1. Bei
den Prüfungskilometern von LT und Touren müssen folgende Gewichte
auf dem Schlitten oder Wagen mitgeführt werden:
Gespanne
- 8
kg pro Hund, max. 70 kg pro Schlitten
Pulka
- 15 kg für jeden Rüden und 10 kg für jede Hündin.
Das
Gewicht des Gefährts wird mitgerechnet. Reduzierung des Gewichtes
kann aus wichtigen Gründen durch den/die Rennleiter/-in erfolgen.
Die
Durchschnittsgeschwindigkeit für alle Schlittenhunderassen darf
nicht mehr unter 10 km/h liegen. Durch den Rennleiter/-in /
Tourengastgeber/-in zu begründende Ausnahmen sind möglich. Die
Entscheidung des Tourengastgebers oder des Rennleiters ist bindend.
4.2. Prüfungsstufe 2: Für das Erreichen müssen 150 km ausschließlich
bei Sprintrennen oder 400 km bei MD, LT, Touren und evt. SP zurückgelegt
werden. Darüber hinaus müssen die Bedingungen der Punkte: 4.2.1.,
4.2.2.und 4.2.3. erfüllt werden, wobei gilt, dass eine schnellere
Geschwindigkeit zu keiner besseren Einstufung führt. Eine
Unterschreitung der Mindestdurchschnittsgeschwindigkeit bedeutet
jedoch, dass die bei dieser Veranstaltung gefahrenen Kilometer nicht
in die Wertung kommen.
4.2.1 Für
den Bereich Sprint haben die Teilnehmer / -innen mit ihren Gespannen
der Rasse Siberian Husky eine Durchschnittsgeschwindigkeit von min.
15 km/h, mit allen anderen Rassen eine Durchschnittsgeschwindigkeit
von min. 12 km/h zu erbringen.
4.2.2. Für
den Bereich Middle Distance haben die Teilnehmer / -innen mit ihren
Gespannen mit der Rasse Siberian Husky eine
Durchschnittsgeschwindigkeit von min. 12 km/h, mit allen anderen
Rassen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von min. 10 km/h zu
erbringen.
4.2.3. Für
den Bereich Longtrail und Touren gilt der Punkt 4.1.1.
4.3. Die
Prüfungsstufe 3 wird von geeigneten und vom DCNH ausgebildeten Prüfer
/ -innen durchgeführt. Der/die Prüfer / -in bestimmt den Prüfort
und prüft auf einer ca. 20 km langen Strecke entweder als Mitfahrer
/ -in oder begleitend mit seinem / ihrem eigenen Gespann 1 bis 2
oder mit einem/r zusätzlichen Prüfer / -in 3 bis 4 Gespanne. Fährt
der/die Prüfer / -in nicht mit, gelten die unter Punkt 4.1.1.
genannten Bedingungen.
4.3.1. Dabei
werden alle oder einzelne Schlittenhunde, die die Prüfungsstufe 2
abgelegt haben, nach einem von der ESpoKo verabschiedeten
Bewertungskatalog geprüft werden. Die Anzahl der Einzelprüfungen
ist dem/der Prüfer / -in
freigestellt. Sie sollte jedoch nicht unter 13 liegen. Die
Bewertung erfolgt nach allgemeinen und besonderen Kriterien. Die
Bewertungsskala reicht von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend).
Zum
Bestehen der Prüfungsstufe 3
muss der zu prüfende Hund mindestens die Prüfungsnote 4,0 erreicht
haben. Die Position des Hundes im Gespann wird in der Bewertung berücksichtigt.
4.3.2.
Anforderung an den Prüfer
Zur
Ablegung der Prüfung als Leistungsprüfer müssen folgende
Voraussetzungen vorliegen:
-
er muss den Nachweis erbringen, dass er 5 Jahre aktiven Sport, im
Schlittenhundebereich betrieben hat oder alternativ Hunde hat, mit
welchem er mindestens die LP 2 abgelegt hat.
-
geeignete Anwärter als Tourenprüfer werden von den Sportwarten der
LV ausgesucht und vorgeschlagen.
-
nach absolvierten Tourenprüferseminar und der Durchführung eines
praktischen Teils werden die Prüfungsanwärter durch den FB –
Leiter ernannt.
V.
Abschnitt
5.1. Die Zucht mit Hunden, die die Leistungsprüfung erfolgreich
abgelegt haben, wird gefördert.
5.3. Für
die einzelnen Prüfungsstufen werden Zertifikate ausgestellt.
5.4. Die
erreichte Stufe der Elterntiere wird in den Ahnentafeln /
Registerpapieren der Nachkommen wie folgt vermerkt:
LP
1 Sprint und LP 2 Sprint – für ausschließlich auf Sprintrennen
zurückgelegten Kilometern – und
LP
1 bzw. LP 2 für alle anderen Bereiche, jedoch nicht rückwirkend.
5.5. Die
Ahnentafeln bzw. Registerpapier für Welpen aus dieser
Leistungszucht sollen auf blauem Papier gedruckt werden.
5.6. Um
den Züchtern einen guten Überblick für die Auswahl geeigneter
Zuchtpartner ihres Hundes zu bieten, werden die abgelegten Prüfungen
mit dem ZZL -Bericht im ZZL - Buch veröffentlicht.
Verabschiedet
bei der DCNH - Hauptversammlung am 28.06.1998
Artikel
bereit gestellt von Rüdiger Hugo, vom DCNH Fachbereich
Schlittenhunde

Gespann Rüdiger Hugo, Grenzlandtour I, 2007

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