Information vom VDH

Canadian Kennel Club (CKC)
Der VDH informiert in seinem Rundschreiben v. 15.3.07: 

Der FCI-Vorstand hat in seiner Sitzung am 6./7. März 2007 einen neuen Beschluss gefasst:
1. Ab sofort werden alle vom CKC ausgestellten Ahnentafeln (unabhängig vom Ausstellungsdatum) wieder von der FCI anerkannt. Deshalb dürfen alle Hunde mit einer CKC-Ahnentafel wieder an Zuchtschauen teilnehmen, in die Zuchtbücher der Mitgliedsorganisationen und Vertragspartner der FCI eingetragen und in der Zucht verwendet werden.
2. Dagegen bleibt die gegenüber den Richtern des CKC verhängte Sanktion weiterhin gültig; diese sind seit dem 1.1.2007 nicht mehr berechtigt, an internationalen CACIB-Ausstellungen der FCI tätig zu sein.

 

 

 
Sunday, 21. January 2007

Der VDH hat in seinem Rundschreiben v. 20.12.2006 folgendes bekannt gegeben:

Canadian Kennel Club (CKC) – Ahnentafeln und Richter

Der FCI-Vorstand hat folgende Beschlüsse gefasst, die zum 1.1.2007 in Kraft treten: 
  1. Alle vom CKC ausgestellten Ahnentafeln für Hunde mit Wurftag nach dem
    1.1.2007 werden von der FCI nicht mehr anerkannt. Damit können solche Hunde ab dem 1.1.2007 weder in Zuchtbücher übernommen werden noch an Zuchtschauen teilnehmen. Alle Ahnentafeln des CKC für Hunde mit Wurftag vor dem 1.1.2007 bleiben sowohl bezüglich des Zuchtbuches als auch der Teilnahme an Zuchtschauen anerkannt.
     
  2. Der Nationale Championtitel des CKC berechtigt ab dem 1.1.2007 nicht mehr zur Meldung in der Championklasse. 
  3. Die Richter des CKC sind ab 1.1.2007 nicht mehr berechtigt, auf Internationalen CACIB-Ausstellungen der FCI zu richten


 

 

 

 

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