Der FCI-Vorstand hat in seiner Sitzung am 6./7. März
2007 einen neuen Beschluss gefasst:
1. Ab sofort werden alle vom CKC ausgestellten Ahnentafeln (unabhängig
vom Ausstellungsdatum) wieder von der FCI anerkannt. Deshalb dürfen
alle Hunde mit einer CKC-Ahnentafel wieder an Zuchtschauen
teilnehmen, in die Zuchtbücher der Mitgliedsorganisationen und
Vertragspartner der FCI eingetragen und in der Zucht verwendet
werden.
2. Dagegen bleibt die gegenüber den Richtern des CKC verhängte
Sanktion weiterhin gültig; diese sind seit dem 1.1.2007 nicht mehr
berechtigt, an internationalen CACIB-Ausstellungen der FCI tätig zu
sein.
| Sunday,
21. January 2007 |
Der VDH hat in seinem
Rundschreiben v. 20.12.2006 folgendes bekannt gegeben:
Canadian Kennel Club (CKC) – Ahnentafeln und Richter
Der FCI-Vorstand hat folgende Beschlüsse gefasst, die zum
1.1.2007 in Kraft treten:
-
Alle vom CKC ausgestellten Ahnentafeln für Hunde mit
Wurftag nach dem
1.1.2007 werden von der FCI nicht mehr anerkannt. Damit
können solche Hunde ab dem 1.1.2007 weder in Zuchtbücher
übernommen werden noch an Zuchtschauen teilnehmen. Alle
Ahnentafeln des CKC für Hunde mit Wurftag vor dem
1.1.2007 bleiben sowohl bezüglich des Zuchtbuches als
auch der Teilnahme an Zuchtschauen anerkannt.
-
Der Nationale Championtitel des CKC berechtigt ab dem
1.1.2007 nicht mehr zur Meldung in der Championklasse.
-
Die Richter des CKC sind ab 1.1.2007 nicht mehr
berechtigt, auf Internationalen CACIB-Ausstellungen der
FCI zu richten
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